Wechsel DSL zu VDSL – diese Punkte sollte man beachten – Anbieterwechsel sind immer mit etwas Aufwand verbunden. Das kennt man von allen Produkten. Doch besonders beim Wechsel vom Internetanbietern ist der Aufwand lohnenswert. Man will sich schließlich nicht ewig darüber aufregen, dass das Internet zu langsam ist und der Anbieter zum Beispiel die versprochenen Leistungen nicht einhält. Es gibt viele Gründe den Internetanbieter zu Wechseln. Dazu zählen die Unzufriedenheit mit dem Anbieter, ein Umzug, günstigere Tarife oder schnellere Angebote.
Im folgenden Artikel gibt es einige Tipps, die man beachten kann, wenn man von DSL zu einem anderen Anbieter mit VDSL wechseln kann. Auch wer seinen derzeitigen VDSL Anbieter gegen einen anderen wechseln will, kann von diesen Tipps profitieren. Jeder Anbieter versucht schließlich seine Kunden mit unterschiedlichen Highlights zu locken. Profitieren sie von den Vorteilen, wie besserer Service, leistungsfähigere Hardware und Preisvorteile, die sich daraus ergeben. Wer auf die Mindestvertragslaufzeit und die Kündigungsfrist achtet, erspart sich eine Menge Arbeit.
HINWEIS: Gigabit Speed ist leider auch mit VDSL noch nicht möglich, in der Regel stellt ein VDSL Anschluss nur Speed von 50 bis 100MBit/s zur Verfügung. Mehr dazu: Gigabit Internet Anschluss | Gigabit Tarife
Inhaltsverzeichnis
Wechsel zu einem anderen VDSL Anbieter
Am wichtigsten ist bei einem Wechsel, egal von welchem Anbieter zu welchem, dass man auf die Verfügbarkeit des Angebots achtet. Nicht jeder Anbieter, kann VDSL in jedem Ort zur Verfügung stellen. Dafür gibt es verschiedene Checks im Internet, die die Verfügbarkeit für verschiedene Anbieter prüfen.
Wer von DSL auf VDSL wechseln möchte, kann vielleicht auch bei seinem derzeitigen Anbieter bleiben. Innerhalb eines Anbieter ist ein Upgrade des Vertrags meist ohne Probleme möglich. Dafür muss keine Kündigung eingereicht werden und es werden auch keine Strafzahlungen oder sonstige Kosten fällig. Äußern Sie bei Ihrem Anbieter einfach den Wunsch eines Upgrade auf VDSL. Dieser wird dann die nötigen Informationen bereitstellen. Man sollte jedoch beachten, dass bei einem Tarifwechsel beim selben Anbieter trotzdem die Mindestvertragslaufzeit von neuem beginnt. Dazu gibt es diesen Wechseln natürlich nur, wenn auch das Netz bereits VDSL unterstützt, man also im entsprechenden Ausbaugebiet wohnt.
Ist man mit den Leistungen dem Service des DSL Anbieters allgemein unzufrieden, sollte man bei einem Wechsel auf VDSL auch gleich den Anbieter wechseln. Bei einem Wechsel sollte darauf geachtet werden, dass die Mindestvertragslaufzeit nahezu abgelaufen ist, damit man problemlos aus dem Vertrag kommt. Auch die Kündigung muss rechtzeitig und entsprechend der Frist eingereicht werden. Wer keine Wartezeiten ohne einen gültigen Vertrag und damit VDSL während dem Anbieterwechsel möchte, sollte den neuen schon 1 bis 2 Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist abschließen. So ist der Übergang nahtlos. Wichtig ist auch, dass der neue Anbieter alle Formalitäten, wie die Kündigung beim Vor-Provider, übernimmt. Das erspart Arbeit. Diese Punkte sollte man auch beachten, wenn man von einem VDSL Anbieter zu einem anderen wechselt. Denn auch in diesem Fall gilt die Mindestvertragslaufzeit und die Kündigungsfrist genauso.
Neuer Router meistens unumgänglich
Der Umstieg auf VDSL ist meistens auch mit einem Router-Wechsel verbunden, da vor allem die älteren Geräte VDSL noch nicht unterstützen. Wer einen eigenen Router nutzt, sollte vorher prüfen, ob er auch mit dem neuen Anschluss genutzt werden kann. In der Regel liefern die Anbieter aber immer auch einen passenden Router mit (teilweise gegen Aufpreis).
TIPP Es kann helfen, wenn man für eine Übergangszeit einen mobilen Router (Homespot) parat hat, mit dem man per Simkarte und mobilen Internet Übergangsweise ein Netz für zu Hause herstellen kann. O2 setzt beispielsweise beim Internet generell auf einen Router, der ans Netz angeschlossen werden kann oder als mobil als o2 Homespot einsetzbar ist. Im Zweifel legt man dann einfach eine Datensim ein und geht online.
Fehler beim Anbieter? Mittlerweile kann das eine Entschädigung bedeuten
Mittlerweile wurden die Verbraucherrechte beim Wechsel von Anbieter und Anschluss deutlich gestärkt. Ist der Anschluss länger als einen Tag offline, kann dies eine Enschädigung bedeuten.
Die Bundesnetzagentur schreibt dazu:
- Sie können in bestimmten Fällen eine gesetzliche Ausfallentschädigung von Ihrem Anbieter verlangen.
- Dies gilt, wenn bei einem Anbieterwechsel, einem Umzug oder bei einer Rufnummernmitnahme: die Versorgung für länger als einen Arbeitstag komplett ausfällt, sofern Sie die Verzögerung nicht vereinbart oder zu verantworten haben,
oder wenn der Anbieter einen vereinbarten Kundendienst- oder Installationstermin versäumt hat.- Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich begrenzt auf 10 Euro pro Arbeitstag beziehungsweise pro versäumten Termin. Alternativ können Sie 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts verlangen, falls dieser Betrag höher als 10 Euro ist.
- Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen den Kunden keine Entgelte für eine Rufnummernmitnahme berechnet werden.
- Wenn ein Anbieter die vereinbarten Telekommunikationsleistungen nach einem Umzug am neuen Wohnsitz nicht erbringen kann, haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Dabei müssen sie eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten.
Die Summen sind allerdings eher gering – meistens ist es besser, wenn der Anschluss funktioniert und man damit keinen Ärger hat.
Kündigungsfrist und Mindestvertragslaufzeit
Die Kündigungsfrist der meisten Anbieter liegt bei 3 Monaten. DSL ohne Vertrag und kurzen Laufzeiten ist eher die Ausnahme. Ob das auf den eigenen Vertrag auch zutrifft kann man ganz leicht überprüfen. Denn dank der Telekommunikations-Transparenzverordnung sind Anbieter seit Ende 2017 dazu verpflichtet, auf jeder Rechnung über die Kündigungsfrist und andere Termine zu informieren. So fällt das lange Suchen nach den ursprünglichen Vertragsunterlagen weg. Am besten ist es etwas Puffer vor der Kündigungsfrist zu haben. Man sollte die Kündigung also nicht bis zum letzten Tag aufschieben. Am besten ist es, wenn man 1 bis 2 Wochen Puffer für die Bearbeitung der Kündigung einplant. So kann man sich sicher sein, dass die Kündigung bis zur Frist vom Anbieter bearbeitet wurde. Dieser Puffer sollte eingehalten werden, da man nicht selber kündigt. Die Kündigung wird vom neuen Anbieter vorgenommen. Die meisten Anbieter weisen auf den Internetseiten sogar ausdrücklich daraufhin, dass man nicht selbst kündigen soll. Wenn man unter Beachtung der Fristen bei einem anderen Anbieter einen neuen Vertrag abschließt, dann wickelt der neue Anbieter alle wichtigen Schritte ab. Der zeitliche Puffer ermöglicht es, dass der neue Anbieter alle wichtigen Informationen, wie die Kündigung, an den alten Anbieter weitergeben kann.
Die Mindestvertragslaufzeit ist die vertraglich geregelte Zeit, die den Kunden an den Anbieter und den mit ihm abgeschlossenen Vertrag bindet. Diese Zeit ist für beide Seiten des Vertrags verbindlich. Es ist schwer schon vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit aus dem vertrag zu kommen. Selbst bei einem Umzug gibt es kaum Sonderregeln. Kann der Anbieter im neuen Wohnort die gleichen Leistungen erbringen, müssen die Kunden bei diesem Anbieter bleiben. Nach Auffassung des BGH (Az. III ZR 57/10) gibt es nicht einmal ein Sonderkündigungsrecht, wenn die eigentliche Leistung im neuen Wohnort nicht erbracht werden kann, oder der Anbieter dort gar nicht mehr verfügbar ist.
Man kann natürlich trotzdem fragen, ob man vorzeitig aus dem Vertrag entlassen wird. Am ehesten funktioniert dies noch, wenn es sich nur um einige Wochen Kulanz handelt, bevor der Vertrag sowieso kündbar gewesen wäre. So kann sie die Mindestlaufzeit vielleicht um ein paar Wochen verkürzen lassen. Man kann dem Anbieter auch anbieten, dass man sich aus dem Vertrag raus kauft. Das meint die Vereinbarung eines Geldbetrags um aus dem Vertrag entlassen zu werden. Dieser Geldbetrag sollte unter dem Wert der restlichen Monatsbeiträge liegen, da es sonst billiger wäre, den Vertrag normal weiter laufen zu lassen. Der Anbieter muss jedoch nicht auf diesen Vorschlag eingehen. Wenn der Anbieter den Vertrag nicht vorzeitig beendet, man aber dringend einen neuen Vertrag braucht, zum Beispiel aufgrund eines Umzugs, dann muss man zwei Verträge parallel bezahlen. Einen andere Option bleibt dem Kunden leider nicht, wenn man nicht auf Internet verzichten möchte.