DSL Umzug: Das sollte man beim Wohnortwechsel beachten – Im Jahr 2012 wurde das Telekommunikationsgesetzt überarbeitet und seit dem gibt es beim einem Wohnortwechsel und Umzug keine Unklarheiten mehr, denn die Rechte und Pflichten von Verbrauchern und Anbietern sind klar geregelt. Prinzipiell gilt dabei: zieht ein Verbraucher um, kann er auch seinen DSL-Anschluss mit nehmen. Das betrifft auch Kabel-Anschlüsse. Ausnahmen gibt es lediglich, wenn am neuen Wohnort der bisherige Anbieter kein Breitband anbieten kann. Dann haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht und können sich auf diese Weise einen Anbieter suchen, der an der neuen Adresse Internet-Anschlüsse anbieten kann.
Die Bundesnetzagentur schreibt dazu recht deutlich:
Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist gemäß § 46 Abs. 8 TKG verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird.
Diese Regelung betrifft dabei alle Anbieter von Internet-Anschlüssen – sowohl die großen Netzbetreiber wie die Telekom oder Vodafone als auch kleinere Anbieter wie O2 und natürlich auch regionale Anbieter die Netcologne.
HINWEIS: Wer auf Nummer sicher gehen will, kann auf mobiles Internet in Form von Homespot und GigaCubes bauen. Günstige Angebote in dieser Hinsicht findet man beispielsweise bei O2 Homespot oder dem Congstar Homespot.
Inhaltsverzeichnis
So geht man am besten beim DSL Umzug vor
Um Probleme beim Umzug möglichst aus dem Weg zu gehen, haben wir hier einige Punkte zusammen gestellt, die helfen sollen, Schwierigkeiten erst gar nicht aufkommen zu lassen.
- Verfügbarkeitsabfrage für die neue Adresse machen (oder machen lassen). So findet man heraus, ob der bisherige Anbieter auch am neuen Wohnort Leistungen bietet. Ist dies der Fall kann man den Anschluss mitnehmen, ansonsten gibt es ein Sonderkündigungsrecht.
- Anbieter über den Wohnortwechsel informieren. Danach erhält man weitere Infos vom Anbieter wie die Kosten, die durch den Wechsel entstehen und auch eventuelle Änderungen (wenn beispielsweise nicht der gleiche Speed geboten werden kann). Man kann in diesem Zug auch klären, ob die Mitnahmen der Rufnummer möglich ist. Probleme gibt es oft bei den Geschwindigkeiten. Moderne Gigabit Internet Anschlüsse sind nach wie vor nicht an allen Adressen verfügbar. Wer einen Gigabit Tarif hat, muss daher beim Umzug eventuell Geschwindigkeitseinbußen hinnehmen.
- Passen die Bedingungen, kann man den Wechsel beauftragen. Der Anbieter bestätigt dies in der Regel separat und gibt auch einen Termin für den Umzug des Anschlusses. Ab diesem Termin ist man nur noch am neuen Ort erreichbar.
- Sollten die Bedingungen für den Wechseln nicht passen, hilft es, sich eine Alternative zu suchen. Das kann der Fall sein, wenn man am alten Wohnort beispielsweise bei einem regionalen Anbieter war, der am neuen Wohnort keinen Service anbietet.
Es ist bei dieser Abfolge wichtig, dem eigenen Anbieter rechtzeitig zu informieren, denn auch de Umzug eines Anschlusses benötigt sein Zeit. In der Regel sollte man etwa 4 Wochen einplanen um den Anschluss komplett mit zu übernehmen.
Möchte man das Sonderkündigungsrecht nutzen, reicht es in der Regel, eine normale Kündigung auszufüllen. Es gibt dann in solchen Fällen nur keine Mindestlaufzeit und keine Kündigungsfrist. Allerdings sollte man bei dieser Form der Kündigung darauf hinweisen, dass man sich auf ein Sonderkündigungsrecht beruht und dies auch begründen. Sonst kann es sein, dass es Nachfragen gibt oder der Anbieter die Kündigung zuerst ablehnt und sich der komplette Wechsel verzögert.
Darf der Anbieter Kosten für den Umzug des DSL Anschlusses berechnen?
Leider hat de Gesetzgeber fü den Umzug von DSL Anschlüssen auch eine Vergütung vorgesehen. DSL- und Kbael-Anbieter dürfen daher in bestimmten Umfang auch Gebühren erheben, wenn ein Kunde mit dem Anschluss an eine neue Adresse ziehen möchte. Die Kosten sind dabei recht unterschiedlich und bewegen sich in einem Bereich zwischen 20 bis etwa 70 Euro. Die teuersten Anbieter in diesem Bereich sind derzeit die Telekom und 1&1 – alle beiden DSL-Provider berechnen aktuell 69.95 Euro für den Wechsel. Wer sich unsicher ist, ob es sich dann lohnt den DSL-Anschluss mitzunehmen, sollte vorher im Kundenservice nachfragen und abklären, welche Kosten berechnet werden. Teilweise werden diese Kunden erlassen, wenn man sich darauf einlässt, dass die Verrtagslaufzeit neu beginnt oder man in einen anderen, aktuellen Tarif wechselt. Ob sich das lohnt, lässt sich leider pauschal kaum sagen. An der Stelle kommt es sehr darauf an, wie der alte Vertrag aussieht und welche neue Konditionen man geboten bekommt. Es lohnt sich aber in jedem Fall, solche Angebote zu prüfen.
Schadenersatz bei Problemen beim Internet Anschluss Umzug
Der Gesetzgeber hat seit Ende 2021 die Rechte von Verbrauchern beim Umzug gestärkt und dafür gesorgt, dass es konkrete Fristen gibt, innerhalb derer ein Anbieter den Anschluss umgezogen haben muss. Nutzer haben dazu mittlerweile Ansprüche auf Schadenersatz, wenn es Probleme geben sollte.
Die Verbraucherzentrale schreibt selbst dazu:
Der neue Anbieter hat erst einen Anspruch auf das Grundentgelt, wenn der Wechsel erfolgreich abgeschlossen worden ist. Die Versorgungspflicht des Altanbieters entfällt, wenn ein Kunde selbst die Abschaltung des Anschlusses verlangt oder den Vertrag beim neuen Anbieter widerrufen hat oder der Vertrag einvernehmlich aufgelöst wurde.
Haben Sie während eines Wechsels nach einem Arbeitstag immer noch keinen Internetanschluss, können Sie ab dem zweiten Arbeitstag Entschädigungen verlangen. Für jeden weiteren Arbeitstag der Unterbrechung steht Ihnen dann eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes zu. Hier zählt der höhere der beiden Beträge.
Auch wenn die geplante Rufnummernmitnahme nicht am vereinbarten Tag erfolgt, steht Ihnen eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro für jeden weiteren Tag der Verzögerung zu.
Falls also doch Schwierigkeiten beim Umzug des Festnetzanschlusses auftreten sollen, sind Verbraucher mittlerweile in einer deutlich besseren Position.
Berechtigt ein Umzug zur Kündigung des DSL Anschlusses?
Diese Frage ist für viele Kunden interessant, die gerne die Chance hätten, mit der Wohnung auch den DSL Anbieter zu wechseln. Rechtlich gesehen gibt es an der Stelle auch eine sehr deutliche Antwort: Ein Wohnungswechsel und eine neue Adresse berechtigt nicht automatisch zur Kündigung. Ausnahmen gibt es nur, wenn der eigene Anbieter an der neuen Adresse kein DSL anbieten kann. In diesen Fällen haben die Kunden ein Sonderkündigungsrecht. In allen anderen Fällen bleibt die normale Vertragslaufzeit und auch die Kündigungsfristen des Vertrages bestehen und man übernimmt den Vertrag einfach mit zur neuen Adresse.
Was passiert bei einem Umzug ins Ausland?
Die aktuellen gesetzlichen Regelungen gelten auch, wenn ein Verbraucher ins Ausland zieht. Auch hier gilt: kann der eigene Anbieter im Ausland DSL liefern, läuft der Vertrag weiter. Falls nicht gibt es eine Sonderkündigungsfrist. Da die meisten DSL-Provider nur in Deutschland aktiv sind, bedeutet diese Regelung, dass man mit einem Umzug ins Ausland auch den DSL Vertrag kündigen kann. Aber auch hier sollte man die oben genannten Punkte beachten und den eigenen Anbieter rechtzeitig informieren.
Die gesetzlichen Grundlagen für den Wechsel bei Umzug
Der Gesetzgeber hat den Umzug von Internet-Anschlüssen im Telekommunikationsgesetzt (TKG) im § 46 Abs. 8 definiert. Dort heißt es:
Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.
Diese Regelungen sind seit 2012 gültig und gelten für alle Telekommunikations-Anbieter auf dem deutschen Markt. Man kann sich als be Umzügen in jedem Fall darauf berufen.