Die richtige Kündigung beim Internet-Anschluss – das sollte man beachten – Manchmal ist es vielleicht sinnvoll seinen DSL-Anbieter zu wechseln. Für diesen Wechsel kann es viele Gründe geben. Entweder gibt es deutlich billigere Angebote, man ist mit dem Service nicht zufrieden oder die versprochene Leistung kommt nicht beim Kunden an. In solchen Fällen sollte man einen Wechsel ernsthaft in Erwägung ziehen, denn der Aufwand eines Anbieterwechsels lohnt sich dann durchaus. Wer sich außerdem an Fristen und Formalia hält, sollte nicht Gefahr laufen, dass etwas schief geht. In der Regel funktionieren Anbieterwechsel problemlos und Kunden stehen nicht ohne Internet und Telefon dar. Wer auf Nummer Sicher gehen will, kann aber beispielsweise mit einem Homespot eventuelle Ausfallzeiten überbrücken.
Die gesetzlichen Grundlagen sind dabei an sich für all Anbieter gleich. Es macht also keinen Unterschied, ob man O2 Internet, einen DSL Anschluss der Telekom oder einen Vodafone Festnetz Anschluss nutzt. Auch die modernen Gigabit Internet Angebote werden auf die gleiche Weise gekündigt und es gelten jeweils die gleichen Regeln.
Inhaltsverzeichnis
Laufzeiten und Fristen beachten
Vor einem Wechsel oder einer Kündigung sollte man unbedingt nach der Mindestvertragslaufzeit und der Kündigungsfrist schauen. Die meisten Internetverträge haben eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten und wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich um weitere 12 Monate. Daher ist es wichtig, die Kündigungsfrist einzuhalten, um eine unerwünschte Verlängerung zu verhindern. Vor Ablauf der Mindestlaufzeit ist eine außerordentliche Kündigung jedoch kaum möglich. Auch ein Umzug ist kein Sonderkündigungsgrund. Auch die übliche Kündigungsfrist liegt bei den meisten Anbietern bei 3 Monaten. Die gültige Kündigungsfrist findet man immer in seinen ursprünglichen Vertragsunterlagen. Denn nur die dort festgelegte Frist ist gültig. Kunden sollten also nicht von aktuellen Kündigungsfristen neuer Verträge auf den eigenen Vertrag schließen. Lieber überprüft man den eigenen Vertrag oder nutzt das Kundenportal oder die Service-Hotline des DSL-Anbieters. Die Kündigung sollte außerdem nicht bis zum letzten Tag aufgeschoben werden. Wer die Kündigung ein bis zwei Monate vorher einreicht, beugt die Gefahr vor, dass das Schreiben zu spät beim Anbieter ankommt. Sollte etwas schief gehen, der Brief geht zum Beispiel bei der Post verloren, hat man noch genug zeitlichen Puffer um auf die Situation zu reagieren.
Hat man sich über die gültigen Fristen informiert, kann man sich einen neuen DSL-Anbieter suchen. Um einen passenden DSL-Anbeiter zu finden gibt es verschiedene Vergleichsportale im Internet. Dort kann man eine Liste mit allen vor Ort erhältlichen Tarifen bekommen und diese nach verschiedenen Leistung wie der Bandbreite filtern. So kann man sich Tarifdetails im Vergleich anzeigen lassen und den passendsten Tarif heraussuchen. man sollte jedoch verschiedene Portale nutzen, da manche Anbieter mit einigen Portalen zusammen arbeiten. Manche Tarife können also auf verschiedenen Portalen unterschiedlich teuer angeboten werden. Manche Portale sind auch nicht immer auf dem neusten Stand und wissen zum Beispiel noch nicht, dass ein weiterer Tarif in einer bestimmten Region verfügbar ist.
Wer sich für einen Tarif entschieden hat, sollte dessen Verfügbarkeit noch einmal auf der Seite des Anbieters überprüfen. Schließlich hat dieser die zuverlässigsten Informationen und weiß welche Technologien und Übertragungsarten, er an welchem Anschluss bringen kann.
Alten DSL-Tarif nicht selber kündigen
Hat man sich für einen neuen Anbieter entscheiden, kommt der Anbieterwechsel. Dabei muss der alte Tarif gekündigt und der neue Tarif abgeschlossen werden. Hier sollte man beachten, dass man die Kündigung des alten Vertrags dem neuen Anbieter überlässt. Fast jeder DSL-Anbieter hat einen kostenlos nutzbaren Kündigungsservice. Da die beiden Anbieter direkt in Kontakt treten und alle wichtigen Informationen austauschen, kommt so am seltensten zu Komplikationen. So kann die Kündigung auch nicht verloren gehen und der neue Anbieter wird darüber informiert, welche Rufnummer sie bisher hatten. So kann es auch bei der Rufnummerübernahme kaum zu Problemen kommen.
Damit der neue Anbieter die Kündigung richtig durchführt, gibt es Wechselformulare. Diese Formulare enthalten Informationen, die den betreffenden Anschluss identifizieren sollen. Man sollte dieses Formular also sorgfältig ausfüllen, damit auch wirklich der eigene Anschluss gekündigt wird. Diese Daten können zum Beispiel Telefonnummer, Kundenummer des bisherigen Vertrags und der Name des Anbieters sein.
Der Anbieterwechsel kann mit der Rufnummerübernahme zusammen online beantragt werden. Der Antrag kann dann als PDF heruntergeladen werden. Den Vertrag muss man jedoch meistens noch unterschrieben an den neuen Anbieter per Post schicken, da die meisten Verträge erst mit einer physischen Vertragsunterschrift gültig werden. Man sollte auch beachten, dass man den Antrag zur Kündigung des bisherigen Vertrags unterschreibt. Nur so kann der neue Anbieter diesen Schritt auch ausführen.
Einige Anbieter bieten es an, dass man den Wechselfortschritt online nachverfolgen kann. So ist man immer über den aktuellen Stand und etwaige Probleme informiert. Wenn es zu keinen Problemen kam, dann wird der neue DSL-Anschluss an dem Tag aktiviert, an dem der ehemalige Anschluss abgeschaltet wird. Meist muss man nur für wenige Stunden auf funktionierendes Internet und Telefon verzichten. Sollte es jedoch länger zu Problemen kommen sind die meisten Internetanbieter bei Neukunden darauf bedacht eine schnelle Lösung anzubieten. Einige bieten dann kostenlos einen LTE-Stick oder eine SIM-Karte an, die zur Überbrückung des Problems genutzt werden können.
Wer nicht von einem DSL-Anbieter zu einem anderen DSL-Anbieter wechselt, sondern von DSL zu einer anderen Technologie wie Kabel oder LTE wechselt, ist auf der ganz sicheren Seite. Hier kann es kaum zu Problemen bei der Umschaltung des Anschlusses kommen, da diese Technologien sogar parallel nutzbar sind. Diesen Vorteil nutzen viele Anbieter um Neukunden zu gewinnen. So gibt es einige Anbieter, die einen günstigen Internetanschluss zur Verfügung stellen und dem Kunden sogar noch die Grundgebühr während der restlichen Vertragslaufzeit des alten DSL-Vertrags erstatten. Diese Dauer der Erstattung kann sogar bis zu einem Jahr reichen. Der neue Anschluss ist also innerhalb weniger Tage verfügbar, es fallen keine doppelten Grundgebühren an und der neue Anbieter kann die Kündigung des alten Vertrags vornehmen. Der einzige Nachteil bei diesem Angebot ist, dass die Telefonnummer noch an den alten Vertrag gebunden ist, solange dieser läuft. Man muss das DSL-Modem also weiter nutzen, bis der DSL-Vertrag ausläuft, sonst ist man telefonisch nicht erreichbar.
Video: Kündigung und Probleme bei Vodafone
Automatische Vertragsverlängerung nur noch um einem Monat
Internet-Anschlüsse dürfen sich automatisch weiter verlängern, wenn der Kunde nicht fristgerecht kündigt. Die Laufzeit eines Internetanschlusses wird in der Regel im Vertrag festgelegt. Wenn die Laufzeit abgelaufen ist, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn der Kunde nicht fristgerecht kündigt.
Die Kündigungsfrist für einen Internetanschluss beträgt in der Regel einen Monat zum Vertragsende. Wenn der Kunde den Vertrag nicht fristgerecht kündigt, ist er auch für die Verlängerungsperiode zahlungspflichtig.
Kündigung bei zu wenig Speed?
Man kann den Internetanschluss kündigen, wenn er zu langsam ist. Seit dem 1. Dezember 2021 haben Verbraucher in Deutschland ein Sonderkündigungsrecht, wenn die vertraglich vereinbarte Internetgeschwindigkeit nicht erreicht wird. Das bedeutet, dass man den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen kann.
Um das Sonderkündigungsrecht geltend machen zu können, muss man nachweisen, dass die vertraglich vereinbarte Geschwindigkeit nicht erreicht wird. Dies kann man mit einem Speedtest tun. Der Speedtest sollte an mehreren Tagen und zu unterschiedlichen Zeiten durchgeführt werden. Wer beispielsweise den Vodafone CableMax Tarif nutzt, sollte 1 Gbit/s Speed bekommt. Liegt die Geschwindigkeit nachweisbar deutlich geringer, kann man den Tarif fristlos kündigen.
Wenn der Speedtest zeigt, dass die vertraglich vereinbarte Geschwindigkeit nicht erreicht wird, sollte man sich zunächst an den Internetanbieter wenden und ihn auf das Problem aufmerksam machen. Der Anbieter hat dann die Möglichkeit, das Problem zu beheben. Wenn der Anbieter das Problem nicht behebt, kann man den Vertrag kündigen.
Voraussetzungen für das Sonderkündigungsrecht:
- Die vertraglich vereinbarte Internetgeschwindigkeit wird nicht erreicht.
- Der Speedtest wurde an mehreren Tagen und zu unterschiedlichen Zeiten durchgeführt.
- Der Internetanbieter wurde auf das Problem aufmerksam gemacht und hat es nicht behoben.